Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Mit der Erteilung des Auftrages werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwiderruflicher Bestandteil des Kaufvertrages. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Besteller ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Werden von uns telefonische, telegrafische oder gefaxte Aufträge entgegengenommen, so trägt die Gefahr und die Kosten der Auftraggeber. Aufträge und Bestellungen werden von uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
Gelten netto ab Werk zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Massgebend sind die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.
Liefertermine und -fristen sind unverbindlich. Höhere Gewalt, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, Streik, Terror oder ähnliche Umstände, welche die Ausführung übernommener Aufträge nicht ermöglichen oder in hohem Masse erschweren, entbinden uns in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben vorbehalten, sofern das Produkt nicht erheblich geändert wird.
Erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, bleibt uns die Auswahl der Versandart vorbehalten.
Mit der Übernahme gelten das Fahrzeug und/oder die Teile als abgenommen und ordnungsgemäss geliefert. Erfolgt die Übernahme in unserem Betrieb, so kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder Endgültigen Rechnung das Fahrzeug oder die Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behalten wir uns vor, als Standgeld die ortsüblichen Einstellgebühren für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Für den Rechnungsbetrag erheben wir Verzugszinsen von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes oder Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Anspruch auf Schadenersatz besteht auch dann, wenn der Käufer in der Zeit von der Bestellung bis zur Auslieferung vom Kaufvertrag zurücktritt. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt in allen Fällen 15% des Kaufpreises.
Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Erhalt zu prüfen und etwaige Beanstandungen sofort bei Übernahme oder bei Sendung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich geltend zu machen. Ausgeschlossen sind spätere Beanstandungen, es sei denn, dass vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Übernahme oder Empfang der Nachweis nicht erkennbarer Arbeits- Material- oder Konstruktionsfehler erbracht wird. Beanstandungen müssen in jedem Fall unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich erfolgen. Bei Erhalt einer schon äusserlich beschädigten Sendung muss Ersatz unter Beifügung eines postalischen oder bahnüblichen Protokolls beantragt werden.
Wir übernehmen für Ordnungsmässigkeit von durch uns gelieferte und eingebaute Teile sowie von uns durchgeführte Arbeiten eine Gewähr für die Dauer von 6 Monaten. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. der Auslieferung an den Käufer oder höchstens 10.000 km Laufstrecke oder 100 Stunden Betriebszeit, ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Schäden, die durch den Einbau unserer Teile bzw. durch Motorleistungssteigerungen an irgendwelchen anderen Teilen des Fahrzeuges entstehen. Die Gewährleistung geht nicht über diejenige Leistung hinaus, die wir im Gewährleistungsfall von unserem Vorlieferanten erstattet bekommen, Folgekosten sind stets ausgeschlossen. Sie erfolgt nach unserer Wahl in unserer Werkstatt durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile oder Arbeiten, die von uns als fehlerhaft anerkannt worden sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich bei uns schriftlich anzuzeigen. Nach Feststellung eines Fehlers ist uns unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler, für den ein Gewährleistungsanspruch besteht, ausserhalb unserer Werkstatt behoben werden soll, muss vor Beginn der Arbeiten unsere Zustimmung eingeholt werden. Der Käufer hat gegenüber dem fremden Betrieb – wenn nicht vorher etwas anderes vereinbart worden ist – in Vorlage zu treten und bei uns unter Einreichung aller Rechnungsunterlagen über zwischenzeitlich durchgeführte Wartungs – und Instandsetzungsarbeiten sowie der fehlerhaften Teile einen schriftlichen Gewährleistungsantrag zu stellen. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Wir behalten uns das Recht vor, in besonderen Fällen das Fahrzeug zur Nachbesserung in unsere Werkstatt zu überführen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch unzumutbar ist, kann die Firma Steina Performance Motors anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen.
Leistungsangaben in KW, PS oder Nm können nur mit einer negativen Abweichung von 5 % der angegebenen Höchstleistung als zugesichert gelten aufgrund der hierfür jeweils unterschiedlichen Leistungsparameter wie Lufttemperatur, Luftdruck, Luftdichte sowie vom Auftraggeber verwendeten Treib- oder Schmierstoffen und dergleichen.
Bei Fahrzeugen, die im Rahmen von Sport- oder Renneinsätzen, d.h. nicht im öffentlichen Verkehr, eingesetzt werden sowie für alle dabei verwendeten Teile ist die Gewährleistung der Firma Steina Performance Motors ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt auch für solche Sport- oder Rennveranstaltungen, für die ausdrücklich die StVO oder ähnliche, ggf. auch ausländische Rechtsvorschriften, kraft vertraglicher Vereinbarung oder kraft Gesetzes Anwendung finden.
Eine Garantie auf Motor/Turbolader und sonstige Schäden besteht nur, wenn das Fahrzeug über die von uns angebotene Zusatzversicherung versichert ist.
Bei Fahrzeugen ab einem Alter von 5 Jahren ist diese nicht mehr abschließbar, somit besteht keine Gewährleistung bei Schäden, die altersbedingt oder durch mangelnde Pflege entstehen.
Alle Leistungssteigerungen, außer es wurde anders Vereinbart sind ohne Gewährleistung und Garantie auf Schäden, die durch Ihre Verwendung auftreten.
Wenn ein zwingender Notfall vorliegt; der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, unverzüglich die Firma Steina Performance Motors hiervon unter Angabe der Anschrift des beauftragten Betriebes zu unterrichten. Die Firma Steina Performance Motors trägt die zum Zwecke der Nachbesserungen erforderlichen Lohn-, Material-, Fracht- und Abschleppkosten. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Auftragsgegenstand zum Betrieb seines Handelsgewerbe gehört, werden die Abschleppkosten von der Firma Steina Performance Motors nicht übernommen.
Mängel sollen der Firma Steina Performance Motors unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich angezeigt und genau bezeichnet werden, bei persönlichen Anzeigen händigt die Firma Steina Performance Motors dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
Der Kaufgegenstand bleibt – auch im eingebauten Zustand – bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen einschliesslich aller Kosten unser Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräusserung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer die gelieferten Gegenstände sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten, er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, können wir die Versicherung auf Kosten des Käufers abschliessen und den Käufer mit den Kosten belasten. Werden die gelieferten Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere im Falle der Pfändung, hat uns der Käufer sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Ebenso ist uns jede Änderung der Anschrift des Käufers oder des Standortes der gelieferten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung unseres Eigentumsrechts entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung verschickt, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug in bar mit Bankscheck oder bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder spätestens innerhalb 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
An dem Gegenstand, der aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangt ist, steht uns wegen aller, auch anderweitiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. Wir sind zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte uns bekannte Anschrift des Auftraggebers.
sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Sollte bei der Instandsetzung oder Bearbeitung die Durchführung zusätzlicher Arbeiten notwendig sein, kann der Umfang der Arbeiten bei einem Gesamtbetrag bis zu 500 Euro um 20% und über 500 Euro um 15% ohne Rückfrage überschritten werden.
Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Kostenvoranschläge und dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder anderweitig benutzt noch Firmen oder Personen zugänglich gemacht werden, die auf dem gleichen oder ähnlichen Arbeitsgebiet tätig sind wie wir. Eingereichte Unterlagen, Musterstücke, Modelle oder sonstiges Material lagern wir bei uns auf Gefahr des Anlieferers.
Wir sind berechtigt, in Wort und Bild die Verwendung des Kaufgegenstandes für die vom Käufer hergestellten Erzeugnisse zu veröffentlichen. Der Käufer ist verpflichtet, in seinem mündlichen und schriftlichen Verkaufs- und Werbeaussagen über seine Erzeugnisse darauf hinzuweisen, dass diese Erzeugnisse unter Verwendung unserer Produkte hergestellt worden sind.
Die Firma Steina Performance Motors haftet für Schäden und Verluste am Auftragsgegenstand und für den in Verwahrung genommenen zusätzlichen Wageninhalt, soweit sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Dies gilt auch für etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit einer Leistungsprüfung auf dem Prüfstand am Fahrzeug des Auftraggebers oder Teilen hiervon entstehen.
Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten oder anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist -außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- ausgeschlossen.
Soweit die Firma Steina Performance Motors für Schäden und Verluste haftet, ist sie bei einer Schädigung des Auftragsgegenstandes zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert am Tage der Beschädigung oder des Verlustes zu ersetzen.
Ferner ist die Firma Steina Performance Motors zur Erstattung notwendiger Abschleppkosten und zum Ersatz etwaiger Personenschäden des Auftraggebers bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme für Personenschäden nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Firma Steina Performance Motors zusätzlich verpflichtet, nach ihrer Wahl dem Auftraggeber nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen der Firma Steina Performance Motors kostenlos ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder 80 % der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeugs zu erstatten oder bei gewerblich genutzten Fahrzeugen den Verdienstausfall zu ersetzen. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes kann der Auftraggeber die Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder die Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs oder bei gewerblich genutzten Fahrzeugen den Ersatz des Verdienstausfalls nur für die Zeit in Anspruch nehmen, die erforderlich ist, um sich unverzüglich einen Auftragsgegenstand vergleichbares Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Hierbei sind seitens der Firma Steina Performance Motors bereits durchgeführte Leistungssteigerungen außer Betracht zu lassen, so das sich die Vergleichbarkeit des Ersatzfahrzeugs auf den ursprünglichen Serienzustand des in Auftrag gegebenen Fahrzeugs bezieht.
Darüber hinaus wird Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens des Auftragsgebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Steina Performance Motors geleistet. Die Haftung bei Verzug der Firma Steina Performance Motors ist abschließend in Abschnitt V geregelt.
Die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma Steina Performance Motors haften gegenüber dem Auftraggeber nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
Die Firma Steina Performance Motors hat etwaige Schäden und Verluste von Auftragsgegenständen, die sich in ihrer Obhut befinden, unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Desgleichen ist der Auftraggeber verpflichtet, Schäden und Verluste, für die die Firma Steina Performance Motors aufzukommen hat, dieser unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Persönlich geltend gemachte Schäden und Verluste, für die die Firma Steina Performance Motors die Haftung anerkennt, sind von ihr dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.
(Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t.)
Bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag kann der Auftraggeber oder, mit dessen Einverständnis, die Firma Steina Performance Motors die für die Firma Steina Performance Motors zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks anrufen. Die Anrufung muß schriftlich unverzüglich nach Kenntnis der Streitpunkte erfolgen.
Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Steina Performance Motors , also Kamenz bzw. Dresden. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Mit der Erteilung des Auftrages werden unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwiderruflicher Bestandteil des Kaufvertrages. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Besteller ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Werden von uns telefonische, telegrafische oder gefaxte Aufträge entgegengenommen, so trägt die Gefahr und die Kosten der Auftraggeber. Aufträge und Bestellungen werden von uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
Gelten netto ab Werk zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Massgebend sind die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.
Liefertermine und -fristen sind unverbindlich. Höhere Gewalt, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, Streik, Terror oder ähnliche Umstände, welche die Ausführung übernommener Aufträge nicht ermöglichen oder in hohem Masse erschweren, entbinden uns in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt. Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben vorbehalten, sofern das Produkt nicht erheblich geändert wird.
Erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung des Empfängers. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, bleibt uns die Auswahl der Versandart vorbehalten.
Mit der Übernahme gelten das Fahrzeug und/oder die Teile als abgenommen und ordnungsgemäss geliefert. Erfolgt die Übernahme in unserem Betrieb, so kommt der Käufer mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung der vorläufigen oder Endgültigen Rechnung das Fahrzeug oder die Teile gegen Begleichung der Rechnung abholt. Wird ein Fahrzeug nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht abgeholt, behalten wir uns vor, als Standgeld die ortsüblichen Einstellgebühren für tageweise eingestellte Fahrzeuge zu berechnen. Für den Rechnungsbetrag erheben wir Verzugszinsen von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes oder Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Tage in Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Anspruch auf Schadenersatz besteht auch dann, wenn der Käufer in der Zeit von der Bestellung bis zur Auslieferung vom Kaufvertrag zurücktritt. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt in allen Fällen 15% des Kaufpreises.
Der Käufer hat den Kaufgegenstand bei Erhalt zu prüfen und etwaige Beanstandungen sofort bei Übernahme oder bei Sendung innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich geltend zu machen. Ausgeschlossen sind spätere Beanstandungen, es sei denn, dass vom Käufer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Übernahme oder Empfang der Nachweis nicht erkennbarer Arbeits- Material- oder Konstruktionsfehler erbracht wird. Beanstandungen müssen in jedem Fall unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich erfolgen. Bei Erhalt einer schon äusserlich beschädigten Sendung muss Ersatz unter Beifügung eines postalischen oder bahnüblichen Protokolls beantragt werden.
Wir übernehmen für Ordnungsmässigkeit von durch uns gelieferte und eingebaute Teile sowie von uns durchgeführte Arbeiten eine Gewähr für die Dauer von 6 Monaten. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. der Auslieferung an den Käufer oder höchstens 10.000 km Laufstrecke oder 100 Stunden Betriebszeit, ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Schäden, die durch den Einbau unserer Teile bzw. durch Motorleistungssteigerungen an irgendwelchen anderen Teilen des Fahrzeuges entstehen. Die Gewährleistung geht nicht über diejenige Leistung hinaus, die wir im Gewährleistungsfall von unserem Vorlieferanten erstattet bekommen, Folgekosten sind stets ausgeschlossen. Sie erfolgt nach unserer Wahl in unserer Werkstatt durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile oder Arbeiten, die von uns als fehlerhaft anerkannt worden sind. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich bei uns schriftlich anzuzeigen. Nach Feststellung eines Fehlers ist uns unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler, für den ein Gewährleistungsanspruch besteht, ausserhalb unserer Werkstatt behoben werden soll, muss vor Beginn der Arbeiten unsere Zustimmung eingeholt werden. Der Käufer hat gegenüber dem fremden Betrieb – wenn nicht vorher etwas anderes vereinbart worden ist – in Vorlage zu treten und bei uns unter Einreichung aller Rechnungsunterlagen über zwischenzeitlich durchgeführte Wartungs – und Instandsetzungsarbeiten sowie der fehlerhaften Teile einen schriftlichen Gewährleistungsantrag zu stellen. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung beantragen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Wir behalten uns das Recht vor, in besonderen Fällen das Fahrzeug zur Nachbesserung in unsere Werkstatt zu überführen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
Natürlicher Verschleiss ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch unzumutbar ist, kann die Firma Steina Performance Motors anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen.
Leistungsangaben in KW, PS oder Nm können nur mit einer negativen Abweichung von 5 % der angegebenen Höchstleistung als zugesichert gelten aufgrund der hierfür jeweils unterschiedlichen Leistungsparameter wie Lufttemperatur, Luftdruck, Luftdichte sowie vom Auftraggeber verwendeten Treib- oder Schmierstoffen und dergleichen.
Bei Fahrzeugen, die im Rahmen von Sport- oder Renneinsätzen, d.h. nicht im öffentlichen Verkehr, eingesetzt werden sowie für alle dabei verwendeten Teile ist die Gewährleistung der Firma Steina Performance Motors ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt auch für solche Sport- oder Rennveranstaltungen, für die ausdrücklich die StVO oder ähnliche, ggf. auch ausländische Rechtsvorschriften, kraft vertraglicher Vereinbarung oder kraft Gesetzes Anwendung finden.
Eine Garantie auf Motor/Turbolader und sonstige Schäden besteht nur, wenn das Fahrzeug über die von uns angebotene Zusatzversicherung versichert ist.
Bei Fahrzeugen ab einem Alter von 5 Jahren ist diese nicht mehr abschließbar, somit besteht keine Gewährleistung bei Schäden, die altersbedingt oder durch mangelnde Pflege entstehen.
Alle Leistungssteigerungen, außer es wurde anders Vereinbart sind ohne Gewährleistung und Garantie auf Schäden, die durch Ihre Verwendung auftreten.
Wenn ein zwingender Notfall vorliegt; der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, unverzüglich die Firma Steina Performance Motors hiervon unter Angabe der Anschrift des beauftragten Betriebes zu unterrichten. Die Firma Steina Performance Motors trägt die zum Zwecke der Nachbesserungen erforderlichen Lohn-, Material-, Fracht- und Abschleppkosten. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Auftragsgegenstand zum Betrieb seines Handelsgewerbe gehört, werden die Abschleppkosten von der Firma Steina Performance Motors nicht übernommen.
Mängel sollen der Firma Steina Performance Motors unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich angezeigt und genau bezeichnet werden, bei persönlichen Anzeigen händigt die Firma Steina Performance Motors dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
Der Kaufgegenstand bleibt – auch im eingebauten Zustand – bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen einschliesslich aller Kosten unser Eigentum. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind jede Veränderung zu unserem Nachteil, Veräusserung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer die gelieferten Gegenstände sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten, er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf uns zu übertragen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, können wir die Versicherung auf Kosten des Käufers abschliessen und den Käufer mit den Kosten belasten. Werden die gelieferten Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere im Falle der Pfändung, hat uns der Käufer sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Ebenso ist uns jede Änderung der Anschrift des Käufers oder des Standortes der gelieferten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung unseres Eigentumsrechts entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung verschickt, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug in bar mit Bankscheck oder bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder spätestens innerhalb 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
An dem Gegenstand, der aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangt ist, steht uns wegen aller, auch anderweitiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. Wir sind zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte uns bekannte Anschrift des Auftraggebers.
sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Sollte bei der Instandsetzung oder Bearbeitung die Durchführung zusätzlicher Arbeiten notwendig sein, kann der Umfang der Arbeiten bei einem Gesamtbetrag bis zu 500 Euro um 20% und über 500 Euro um 15% ohne Rückfrage überschritten werden.
Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Kostenvoranschläge und dergleichen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder anderweitig benutzt noch Firmen oder Personen zugänglich gemacht werden, die auf dem gleichen oder ähnlichen Arbeitsgebiet tätig sind wie wir. Eingereichte Unterlagen, Musterstücke, Modelle oder sonstiges Material lagern wir bei uns auf Gefahr des Anlieferers.
Wir sind berechtigt, in Wort und Bild die Verwendung des Kaufgegenstandes für die vom Käufer hergestellten Erzeugnisse zu veröffentlichen. Der Käufer ist verpflichtet, in seinem mündlichen und schriftlichen Verkaufs- und Werbeaussagen über seine Erzeugnisse darauf hinzuweisen, dass diese Erzeugnisse unter Verwendung unserer Produkte hergestellt worden sind.
Die Firma Steina Performance Motors haftet für Schäden und Verluste am Auftragsgegenstand und für den in Verwahrung genommenen zusätzlichen Wageninhalt, soweit sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Dies gilt auch für etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit einer Leistungsprüfung auf dem Prüfstand am Fahrzeug des Auftraggebers oder Teilen hiervon entstehen.
Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten oder anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist -außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- ausgeschlossen.
Soweit die Firma Steina Performance Motors für Schäden und Verluste haftet, ist sie bei einer Schädigung des Auftragsgegenstandes zur kostenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert am Tage der Beschädigung oder des Verlustes zu ersetzen.
Ferner ist die Firma Steina Performance Motors zur Erstattung notwendiger Abschleppkosten und zum Ersatz etwaiger Personenschäden des Auftraggebers bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme für Personenschäden nach dem Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Firma Steina Performance Motors zusätzlich verpflichtet, nach ihrer Wahl dem Auftraggeber nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen der Firma Steina Performance Motors kostenlos ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder 80 % der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeugs zu erstatten oder bei gewerblich genutzten Fahrzeugen den Verdienstausfall zu ersetzen. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes kann der Auftraggeber die Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder die Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs oder bei gewerblich genutzten Fahrzeugen den Ersatz des Verdienstausfalls nur für die Zeit in Anspruch nehmen, die erforderlich ist, um sich unverzüglich einen Auftragsgegenstand vergleichbares Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Hierbei sind seitens der Firma Steina Performance Motors bereits durchgeführte Leistungssteigerungen außer Betracht zu lassen, so das sich die Vergleichbarkeit des Ersatzfahrzeugs auf den ursprünglichen Serienzustand des in Auftrag gegebenen Fahrzeugs bezieht.
Darüber hinaus wird Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens des Auftragsgebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Steina Performance Motors geleistet. Die Haftung bei Verzug der Firma Steina Performance Motors ist abschließend in Abschnitt V geregelt.
Die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Firma Steina Performance Motors haften gegenüber dem Auftraggeber nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
Die Firma Steina Performance Motors hat etwaige Schäden und Verluste von Auftragsgegenständen, die sich in ihrer Obhut befinden, unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Desgleichen ist der Auftraggeber verpflichtet, Schäden und Verluste, für die die Firma Steina Performance Motors aufzukommen hat, dieser unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Persönlich geltend gemachte Schäden und Verluste, für die die Firma Steina Performance Motors die Haftung anerkennt, sind von ihr dem Auftraggeber schriftlich zu bestätigen.
(Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t.)
Bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag kann der Auftraggeber oder, mit dessen Einverständnis, die Firma Steina Performance Motors die für die Firma Steina Performance Motors zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks anrufen. Die Anrufung muß schriftlich unverzüglich nach Kenntnis der Streitpunkte erfolgen.
Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Steina Performance Motors , also Kamenz bzw. Dresden. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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